Sachleistungen statt Taschengeld, schnellere Abschiebung und sichere Herkunftsländer? Bei den vielen Änderungen, die das verschärfte Asylgesetz beinhaltet, blickt doch kaum einer durch. SPIESSER-Praktikantin Anna hat versucht, ein bisschen Ordnung zu schaffen und erklärt euch die Neuerungen kurz und knapp.
28. October 2015 - 15:54 SPIESSER-Autorin marry_ann.
60 Millionen Menschen sind aktuell weltweit auf der Flucht, berichtet das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (Stand Juni 2015) – das sind so viele wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Sie fliehen vor Krieg in ihrer Heimat, werden dort auf Grund ihrer politischen Einstellung oder ihrem Glauben verfolgt und unterdrückt. Viele der Flüchtlinge – vor allem aus Krisengebieten wie Syrien, den Balkanstaaten oder Teilen Afrikas – kommen derzeit nach Deutschland. Allein im September waren es knapp 280.000.
Und nun?
Um nach Deutschland zu kommen, legen sie oft zahlreiche
Kilometer zu Fuß zurück.
Auf den nicht anhaltenden Flüchtlingsstrom muss Deutschland reagieren, denn die Notunterkünfte sind überfüllt und den Ländern und Kommunen fehlt das Geld, um alle Flüchtlinge woanders unterzubringen. Ein verschärftes Asylgesetz soll Ordnung in das Chaos bringen. Nachdem 475 Bundestagsabgeordnete mehrheitlich das Gesetz verabschiedet hatten, sollte es eigentlich erst am 1. November 2015 in Kraft treten. Nun wurde dieses Vorhaben bereits auf den vergangenen Samstag vorgezogen. Flüchtlingskoordinator und Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) begründete das damit, dass man den Menschen versprochen habe, dass Gesetz so schnell wie möglich durchzusetzten.
Welche konkreten Änderungen gibt es?
Das neue Gesetz sieht eine Reihe von Änderungen vor. So sollen die Menschen, deren Asylanträge abgelehnt wurden, schneller abgeschoben werden – ohne das lange vorher anzukündigen. Außerdem bekommen die Flüchtlinge statt einem monatlichen Taschengeld nur noch Sachleistungen. Zu guter Letzt sollen Länder und Kommunen mehr Geld bekommen, um den Flüchtlingen ein Dach über dem Kopf zu bieten. Doch alles der Reihe nach.
Leistungen
Bisher hat Deutschland den Flüchtlingen mit Essen und Geld unter die Arme gegriffen. So bekamen sie in den Erstaufnahmeeinrichtungen beispielsweise Lebensmittel und Decken zum Schlafen gestellt und erhielten zusätzlich das sogenannte „Taschengeld“, zur „Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens“. Diese 143 Euro bekamen aber nur volljährige Personen.
Nach dem neuen Gesetz wird das Taschengeld durch weitere Sachleistungen ersetzt. Der Grund für diese Änderung sei, dass die frühere finanzielle Unterstützung in Deutschland deutlich höher gewesen sei, als in vielen andern EU-Ländern. Das hätte unter anderem den Anreiz erhöht, in Deutschland Asyl zu beantragen.
Abschiebungen
Auf ihrem Weg nach Deutschland schlafen sie oft unter freiem
Himmel oder spärlichen Unterkünften.
Alle Menschen, deren Asylanträge abgelehnt wurden, müssen Deutschland innerhalb von drei Monaten verlassen – bisher waren es sechs. Wird die Frist zur „freiwilligen Ausreise“ überschritten, werden sie Zwangsausgewiesen – ein Termin wird ihnen dazu nicht mehr angekündigt. Dadurch soll verhindert werden, dass sie untertauchen können und sich damit vor der Abschiebung „drücken“.
Des Weiteren werden die Westbalkanstaaten Albanien, Kosovo und Montenegro vom neuen Gesetz als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft. Das bedeutet, dass Menschen, die aus diesen Ländern kommen, künftig in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl haben.
Unterkünfte
Bisher haben sich die Länder um die Verteilung der Flüchtlinge gekümmert, das wird nun Aufgabe des Bundes. Er will sogenannte Wartezentren für neu angekommene Flüchtlinge schaffen. Diese müssen dann solange dort bleiben, bis sie einen Asylantrag gestellt haben.
Finanzierung
Die Bundesländer und Kommunen bekommen vom Staat mehr Geld, um die Flüchtlinge angemessen unterzubringen. Bisher waren sie durch die rasant wachsenden Flüchtlingszahlen mit den Kosten der Unterbringung überfordert. Der Bund verdoppelt deshalb seine Hilfe auf insgesamt zwei Milliarden Euro. Zusätzlich will er den Ländern im nächsten Jahr für jeden Flüchtling pro Monat eine Pauschale von 670 Euro zahlen – und zwar solange, wie sein Verfahren dauert.
Medizinische Versorgung
Bisher waren Arztbesuche für die Flüchtlinge kompliziert: Jede Konsultation musste zurvor beim Amt beantragt und genehmigt werden. Diesen Verwaltungsaufwand soll eine Gesundheitskarte minimieren. Die genaue Umsetzung bestimmen allerdings die jeweiligen Länder. Diese können dann beispielsweise die Krankenkassen dazu verpflichten, die Kosten für die Behandlungen von Flüchtlingen selbst zu tragen.
Integration
Wenn die Asylbewerber in Deutschland leben und sich in die Gesellschaft integrieren wollen, sollen sie Deutsch lernen. Neben Deutschkursen, sollen sie aber auch etwas über die deutsche Geschichte, Kultur und Gesetze lernen. Das alles soll ihnen in Integrationskursen beigebracht werden. Diese dürfen alle besuchen, deren Asylantrag genehmigt wurde und die damit gute Chancen auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben.
Obwohl das neue Asylgesetz seit Samstag gilt, reist der Flüchtlingsstrom nach Deutschland nicht ab. Wenn ihr den Menschen helfen wollt, könnt ihr euch bundesweit in zahlreichen Projekten engagieren. Einige haben wir euch auf SPIESSER.de schon vorgestellt. Schaut doch mal vorbei!
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