BAföG Digital
BAföG-Leistungen bundesweit online beantragen
Seit September 2021 können junge Erwachsene, die eine Schule oder Hochschule besuchen, deutschlandweit auf bafoeg-digital.de ihren BAföG-Antrag online stellen. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) existiert seit 50 Jahren und soll jungen Menschen ermöglichen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren. Entwickelt wurde die digitale Variante im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG). Darin wurde beschlossen, alle wesentlichen Behördengänge bis Ende 2022 digital zu ermöglichen, um Zeit und Kosten zu sparen. Um den Antrag digital anzufordern, benötigt ihr eine aktivierte eID-Funktion eures Personalausweises, ein NFC-fähiges Smartphone sowie die AusweisApp2 auf eurem PC und Handy. Erklärt wird alles Weitere in einem kurzen Video direkt auf bafoeg-digital.de.
Jugendschutz-Update bei Instagram
Privatkonto für eine bessere Privatsphäre
Um den Jugendschutz seiner Plattform weiter auszubauen, hat Instagram beschlossen, dass alle minderjährigen Nutzerinnen und Nutzer bei einer Neu-Registrierung standardmäßig ein privates Konto erhalten. Diese Neuerung gilt bereits seit September 2021. Damit soll ein potenziell unerwünschter Kontakt zwischen Erwachsenen und (ihnen fremden) Jugendlichen verhindert und so die Privatsphäre der jungen Menschen geschützt werden. Bisher war es möglich, während der Erstellung eines Kontos auszuwählen, ob es privat oder öffentlich ist. Nach Fertigstellung ihres Kontos haben die Nutzerinnen und Nutzer von Instagram aber auch weiterhin die Möglichkeit, zu einem öffentlichen Konto zu wechseln. Zukünftig sollen weitere Technologien entwickelt werden, um Erwachsene mit verdächtigen Verhaltensweisen davon abzuhalten, mit Jugendlichen zu interagieren. Verdächtig sind dabei zum Beispiel Konten von Erwachsenen, die von Minderjährigen blockiert oder gemeldet wurden.
B wie Buchstabiertafel
Zeitgemäß mit Städtenamen statt Vornamen
Im Juli dieses Jahres hat das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) einen Entwurf für die Norm DIN 5009 – besser bekannt als „Buchstabiertafel“ – veröffentlicht. Die Norm beschreibt das „Ansagen und Diktieren von Texten und Schriftzeichen“ und wurde zuletzt im Dezember 1996 überarbeitet. In der neuen, überarbeiteten Version werden nun Städtenamen statt Vornamen benutzt, die dann für die einzelnen Buchstaben stehen. Grund für die Neugestaltung ist ein Hinweis von Dr. Michael Blume, dem Antisemitismusbeauftragten von Baden-Württemberg. Dr. Blume beschrieb die Tafel als nicht zeitgemäß und rassistisch, da während des Nationalsozialismus alle jüdischen Namen aus der Tabelle entfernt und ersetzt wurden. So wurde beispielsweise aus „D wie David“ das „D wie Dora“. Nach dem Krieg wurden diese Änderungen allerdings nur teilweise rückgängig gemacht. In Zukunft – offiziell voraussichtlich ab Mitte 2022 – werden wir nun „D wie Düsseldorf“ sagen.
Text: Sylva Goldmann
Grafik: Paula Kuchta