Money, Money, Money
Der gesetzliche Mindestlohn wird angehoben
Ab dem 1. Oktober 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,- Euro brutto je Stunde angehoben. Damit steigt die monatliche Einkommensgrenze für Mini-Jobber auf 520,- Euro. Die Erhöhung betrifft mehr als sechs Millionen Menschen und 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland. Vor allem Menschen im Osten der Republik und Frauen profitieren davon. Laut dem Mindestlohngesetz schlägt die Mindestlohnkommission die Mindestlohnanpassung vor, dieses Mal aber hat die Bundesregierung einmalig die Anpassung festgelegt. Mit der Erhöhung will sie erreichen, dass jeder und jede Beschäftigte ein auskömmliches Leben führen kann, ohne von Altersarmut gefährdet zu sein.
Fridays for Free?
Testweise Einführung der 4-Tage-Woche an Schulen in Sachsen-Anhalt
In insgesamt zwölf Schulen in Sachsen-Anhalt soll es ab dem nächsten Schuljahr nur noch vier Präsenz- Unterrichtstage pro Woche geben. Der fünfte Tag soll für Distanzunterricht oder praktische Tage in einem Unternehmen genutzt werden. Das Modellprojekt läuft zunächst für ein Schuljahr. Der Verband für Bildung und Erziehung äußert sich jedoch kritisch dazu und merkt an, dass so ein Tag nur mit zusätzlichem Aufwand für Lehrkräfte funktionieren kann. Kritiker sehen das Projekt als Versuch des Landes Sachsen-Anhalt, den drastischen Lehrermangel und die finanziellen Engpässe zu vertuschen.
Gewappnet für die Krise
Einführung eines Notfallmechanismus im BAföG
Mit dem 28. BAföG-Änderungsgesetz, welches voraussichtlich im Herbst 2022 in Kraft treten wird, ergänzt das Bundeskabinett das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) um einen Notfallmechanismus. Im Falle einer Notlage, wie der Corona-Pandemie, erhalten so auch Schülerinnen und Schüler sowie Studierende vorübergehend BAföG, die sonst nicht berechtigt wären. Diese Anpassung soll verhindern, dass bspw. Studierende ihr Studium abbrechen müssen, weil sie ihren Nebenjob während einer Krisensituation verlieren.
Persönliche Freiheit nach dem Grundgesetz
Eckpunkte für das Selbstbestimmungsgesetz
Am 30. Juni 2022 wurden die Eckpunkte für das neue Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt, welches das teilweise verfassungswidrige Transsexuellengesetz von 1980 ablösen soll. Zukünftig können trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen damit ihren Vornamen und den Geschlechtseintrag durch eine Erklärung vor dem Standesamt ändern. Somit wird Betroffenen die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren erspart. Bei dem Wunsch nach einer körperlichen geschlechtsangleichenden Maßnahme müssen jedoch weiterhin fachmedizinische Gutachten eingeholt werden. Das Bundesfamilienministerium und das Bundesministerium der Justiz beabsichtigen, möglichst bald einen konkreten Reformvorschlag vorzulegen und im vierten Quartal dieses Jahres damit ins Kabinett zu gehen.
Jugendliche möchten mitgestalten
Youth7-Gipfel in Berlin
Auch in diesem Jahr kamen junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren aus ganz Europa für den Youth7-Gipfel zusammen. Bereits seit März berieten die Jugenddelegierten aus insgesamt elf Ländern digital über ihre Themenschwerpunkte. Den Rahmen für die Themen, die schließlich beim Youth7-Gipfel im Mai in Berlin diskutiert wurden, setzten die Teilnehmenden selbst, orientierten sich aber am offiziellen G7-Präsidentschaftsprogramm. Mit diesen vier Schwerpunkten setzte sich der Gipfel auseinander: nachhaltiger & grüner Planet, wirtschaftliche Transformation und gemeinsamer Fortschritt, Neugestaltung der Demokratie sowie globale Gesundheit & Solidarität. Daneben wurde aus Anlass des Angriffskrieges in der Ukraine das Thema „Jugend, Frieden & Sicherheit“ diskutiert.
Grafik: Denise Lehmann