Das braucht ihr
Vor der Wahl
Die Post bringt allen Wahlberechtigten – also allen deutschen Staatsbürgern über 18 – das Ticket zur Wahl: die Wahlbenachrichtigung. Dort findet ihr das Datum der Wahl und die Adresse eures Wahllokals. Außerdem könnt ihr mit diesem Zettel Unterlagen anfordern, um eure Stimmen schon vor dem Termin per Post abzugeben. Ihr könnt also entscheiden: Briefwahl oder Direktwahl in eurem Wahllokal. Am Wahltag müsst ihr auf jeden Fall einen gültigen Ausweis dabei haben, um eure Identität nachzuweisen.
Das macht ihr: Ihr habt 2 Stimmen
Hier eine Stimme:
Erststimme - Diese Stimme geht an eine Person.
Wahlkreise - Deutschland besteht aus 299 Wahlkreisen. In jedem einzelnen davon wird ein Abgeordneter für den Bundestag gewählt. In jedem Wahlkreis leben übrigens um die 250.000 Einwohner.
Direktmandat - Wird ein Abgeordneter über die Erststimme gewählt, erhält er ein sogenanntes Direktmandat.
Überhangmandat - Wenn eine Partei bei der Bundestagswahl in vielen Wahlkreisen mit ihren Kandidaten abräumt, erhält sie so möglicherweise mehr Stimmen für Abgeordnete, als ihr laut Prozentzahl der Zweitstimmen zustehen würden. Dann wächst der Bundestag – um sogenannte Überhangmandate.
Diese Überhangmandate verzerren ab einer bestimmten Anzahl die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag, so sieht es das Bundesverfassungsgericht. Deshalb wurde das Wahlgesetz reformiert. Überhangmandate werden durch weitere Mandate für andere Parteien ausgeglichen. Sie nennen sich: Ausgleichsmandate. Der Bundestag kann dadurch größer werden.
Hier eine Stimme:
Zweitstimme - Diese Stimme geht an eine Partei.
Mehrheit - Wie viele Sitze eine Partei anteilig im Bundestag erhält, darüber entscheidet die Zweitstimme – und damit auch darüber, wer die Mehrheit bekommt.
Wahl-O-Mat - Welche Partei inhaltlich am besten zu euren Überzeugungen passt, das verrät euch der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Der Wahl-O-Mat stellt euch Fragen, ihr wählt die passendste Antwort – und erfahrt so, welche Partei euch naheliegt.
Das kommt raus
Nach der Wahl
Herzlichen Glückwunsch! Ihr habt bestimmt, wer im Bundestag eure Interessen vertritt.
Plenum - Im Plenum sind alle Abgeordneten versammelt, verabschieden Gesetze, beschließen Anträge und stimmen ab. Fraktion Abgeordnete einer Partei oder – wie im Fall von CDU und CSU – mehrerer Parteien schließen sich zur Fraktion zusammen.
Regierungskoalition - Die Regierungskoalition bildet sich aus den Fraktionen, die eine Mehrheit – mindestens 50 Prozent – der Sitze im Bundestag haben. Es gibt auch Minderheitenkoalitionen, wenn die Regierungsfraktionen keine eigene Mehrheit im Parlament haben.
Mit den Stimmen der Koalitionfraktionen wird der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin gewählt, der oder die dann die Bundesminister vorschlägt.
Opposition - Die Opposition besteht aus den Fraktionen, die nicht die Regierung stellen. Die Opposition kontrolliert die Regierung und entwickelt politische Alternativen.
Legislative - Der Bundestag ist die gesetzgebende Gewalt, auch Legislative genannt, und ein Verfassungsorgan.
Was der Bundestag für euch tut
- Gesetzgebung
- Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin
- Kontrolle der Bundesregierung
- Verabschiedung des Bundeshaushaltes