Bevor ihr euch euphorisch der Jobsuche hingebt, gibt es noch einige Rahmenbedingungen zu beachten: Laut Jugendarbeitsschutzgesetz (gilt für euch, bis ihr volljährig seid) dürft ihr in keinem Fall gefährliche oder gesundheitsschadende Arbeiten verrichten und müsst während der Arbeit unfallversichert sein. Aber es gibt noch mehr Richtlinien und Gesetze zu beachten, je nachdem wie alt ihr seid.
Gerade, wenn du noch schulpflichtig bist, darfst
du deinen Terminkalender nicht mit Arbeit über-
frachten – auch in den Sommerferien!
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Du bist 13 oder 14 Jahre alt
Unter 13 dürft ihr auf keinen Fall arbeiten. Aber auch, wenn ihr 13 oder 14 Jahre alt seid, geltet ihr rechtlich gesehen noch als Kinder und dürft ausschließlich mit dem Einverständnis eurer Eltern einen Job annehmen. Euer Ferienjob sollte euch aber in keinem Fall belasten. Das bedeutet im Klartext: Ihr dürft nur maximal zwei Stunden am Tag arbeiten – und zwar zwischen 8 und 18 Uhr an Werktagen (Montag bis Freitag). Wochenendarbeit ist gänzlich tabu!
Du bist 15 bis 18 Jahre alt
Ab eurem 15. Lebensjahr geltet ihr als Jugendliche, das bedeutet ihr dürft inzwischen sogar Vollzeit arbeiten gehen – aber nur insgesamt vier Wochen in einem Kalenderjahr. Ihr dürft pro Tag zwischen 6 und 20 Uhr bis zu acht Stunden arbeiten, allerdings nur fünf Tage die Woche und damit maximal 40 Wochenstunden insgesamt. 40 Stunden klingt nach ganz schön viel? Stimmt, aber nicht vergessen: Im gesamten Jahr darfst ihr, wenn ihr unter 18 Jahre alt und damit noch schulpflichtig seid, insgesamt maximal vier Wochen arbeiten – egal ob am Stück oder auf das ganze Jahr verteilt!
Ruhephasen sind wichtig – darum müssen zwischen euren Einsätzen wenigstens zwölf Stunden Ruhezeit liegen. Zudem müsst ihr pro Arbeitstags Pausen einlegen – wenn ihr bis zu sechs Stunden arbeitet mindestens eine halbe, wenn ihr bis zu acht Stunden arbeitet eine ganze Stunde.
Eine Ausnahme gibt es ab eurem 16. Geburtstag, denn ab dann dürft ihr auch im gastronomischen Bereich beispielsweise als Servicekraft oder in einer Eisdiele bis 22 oder gar 23 Uhr tätig sein. Am Wochenende herrscht eigentlich ein Arbeitsverbot, aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn ihr im Gastgewerbe oder in einem Krankenhaus jobben wollt. Allerdings benötigt ihr dafür wieder einmal die Erlaubnis eurer Eltern.
Im Monat könnt ihr in einem Nebenjob bis zu 450 Euro verdienen. Über diesem Betrag hinaus muss euer Lohn versteuert werden – dennoch ist in vielen Unternehmen eine Lohnsteuerkarte üblich, die könnt ihr aber ganz einfach beim Finanzamt beantragen.
Wenn ihr wirklich nur einen Ferienjob annehmt, könnt ihr in dieser Zeit auch mehr als 450 Euro im Monat verdienen, ohne Steuern abgeben zu müssen, solange du den sogenannten Grundfreibetrag nicht überschreitet (2016 liegt dieser bei von 8.652 Euro). Ein typischer kurzfristiger Ferienjob ist übrigens sozialversicherungsfrei – ihr müsst also von eurem Lohn auch kein Geld für Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung abführen.
Endlich 18 Jahre alt
Ab eurem 18. Lebensjahr dürft ihr als Schüler in den Ferien bis zu fünfzig Tage im Jahr arbeiten. Das sind zwar bloß zwei Monate am Stück (wenn ihr an fünf Tagen die Woche arbeitet), aber alles darüber kann man rechtlich gesehen nicht mehr als Ferienjob bezeichnen.